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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Herbst- und Bauernmarkt

An alle Vereine und Landwirte, die am Herbst- und Bauernmarkt (08.10.2023) ihre Höfe öffnen möchten.

Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Schankgenehmigung. Diese muss bis spätestens 15.09.2023 bei der Gemeinde im Einwohnermeldeamt (Zi-Nr. 1) beantragt werden.

Anträge, die nach dem 15.09.2023 eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden!

Die Gemeindeverwaltung