Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Schankgenehmigung. Diese muss bis spätestens 15.09.2023 bei der Gemeinde im Einwohnermeldeamt (Zi-Nr. 1) beantragt werden.
Anträge, die nach dem 15.09.2023 eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden!