Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Strullendorf darauf hin, dass der Einsatz von Rattengift (Rodentizide) nicht nur für die Nagetiere tödlich endet, sondern auch verheerende gesundheitliche Folgen für Haustiere und Kinder hat. Daher wurde dessen Gebrauch für Privatleute ab dem 01.01.2013 von der Europäischen Union untersagt!
Demnach können ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich professionelle Schädlingsbekämpfer und Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis das Rattengift auslegen!
Der Grund dafür ist die mögliche Dosierung des gerinnerungshemmenden Wirkstoffes, der bei Überdosierung zur Vergiftung von Katzen, Hunden und Vögeln führen kann. Im Besonderen können die Ratten beim zu häufigen Gebrauch des Rattengiftes Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickeln.
Seit dem 01. Januar 2013 dürfen Privatpersonen lediglich Rattengifte kaufen und anwenden, die Warfarin enthalten. Andere Rattengifte dürfen, da sie hochtoxisch sind, nur von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und von Personen mit einem entsprechenden Nachweis angewendet werden. Möchten sie Rattengift auf ihrem Grundstück auslegen (nicht auf den öffentlichen Wegen), so sollten Sie einiges dabei beachten.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen Sie Rattengift nur in einer Köderbox auslegen. Die Ratten gelangen an das Gift, indem sie in die Köderbox gehen. Für Katzen und Hunde ist das Gift auf diese Weise unzugänglich. Trotzdem sollten Sie für die Platzierung des Giftes nur Bereiche wählen, die von Kindern und Haustieren möglichst nicht frequentiert werden. Bevor Sie das Rattengift auslegen, sollten Sie den Bereich mit einem Schild kennzeichnen. Nur dann, wenn Sie eine Gefahr für Menschen und Haustiere ausschließen können, sollten Sie Rattengift anwenden.
Die Gemeinde Strullendorf bittet um Beachtung!