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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Schankgenehmigung erledigen!

Herbst- und Bauernmarkt

An alle Vereine und Landwirte, die am Herbst- und Bauernmarkt (09.10.2022) Ihre Höfe öffnen möchten.

Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Schankgenehmigung. Diese muss bis spätestens 23.09.2022 bei der Gemeinde (Frau Neundörfer) beantragt werden.

Anträge, die nach dem 23.09.2022 eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden!

Die Gemeindeverwaltung