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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2022

I.

Haushaltssatzung

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben mit  — 18.059.647,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und den Ausgaben mit  —  7.709.190,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

2.

Gewerbesteuer

370 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

II.

Rechtsaufsichtliche Genehmigung

Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 22.08.2022 den Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt.

III.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.

IV.

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich 23.09.2022 im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.

Gemeinde Strullendorf
gez.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister