| I. | Haushaltssatzung |
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit — 18.059.647,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit — 7.709.190,00 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 370 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 370 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 370 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
| II. | Rechtsaufsichtliche Genehmigung |
| Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 22.08.2022 den Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt. | |
| III. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung |
| Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben. | |
| IV. | Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes |
| Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich 23.09.2022 im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. |