Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit — 20.487.935,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und den Ausgaben mit — 10.698.200,00 €
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind mit 1.922.583,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 430 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) — 430 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 370 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 22.08.2024 den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Strullendorf rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus, bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.