Um die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs herzustellen wird in der „Kalterfeldstraße“ die bisherige Beschilderung - Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Parkverbot) - teilweise Aufgehoben und durch die neue Errichtung von VZ 283 StVO (absolutes Parkverbot) überarbeitet. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Um Beachtung wird gebeten.