An alle Vereine und Landwirte, die am Herbst- und Bauernmarkt (12.10.2025) Ihre Höfe öffnen möchten.
Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Schankgenehmigung. Diese muss bis spätestens 26.09.2025 bei der Gemeinde (Frau Ohlms) beantragt werden.
Anträge, die nach dem 26.09.2025 eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden!