der Reinhard-Reichnow-Stiftung Strullendorf
verwaltet durch die Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit 5.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit 1.000,00 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II. Rechtsaufsichtliche Genehmigung
Im Vollzuge des Art 65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf die vorbezeichnete Satzung in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen. Diese wurde dem Landratsamt Bamberg am 26.06.2026 vorgelegt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten.
III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.
IV. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus, Zimmer Nr. 105 bei Herrn Ohland, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Gemeinde Strullendorf
Strullendorf, den 08.09.2026