Kinder- und Jugendarbeit
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen eines Kreisjugendringes und deren Gliederungen sowie die öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendarbeit nach Paragraph
75 KJHG und sonstige Jugendorganisationen, die die Voraussetzungen nach Paragraph 74 Abs. 1 KJHG erfüllen. Förderungsvoraussetzung ist, dass die Jugendorganisation im Gemeindebereich ansässig und tätig sein muss bzw. die jeweilige Gliederung muss diese Voraussetzungen erfüllen.
Die Mitglieder der Jugendorganisation müssen weit überwiegend aus dem Gemeindebereich kommen. Neben der Grundförderung fallen weiterhin Freizeitmaßnahmen, Aktivitäten, Geräte, Materialien, Ferienprogramme und bauliche Maßnahmen in den Förderungsbereich. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 1. Oktober 2023 gestellt werden. Vereine und Organisationen, die noch nicht im Besitz der Förderrichtlinien sind, können diese nebst Mustervordrucken im Rathaus der Gemeinde Strullendorf bei Herr Wagner abholen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte die Anträge vollständig und sorgfältig ausfüllen.
Laufende Vereinszuschüsse
Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 23.11.2020 neue Richtlinien erlassen. Die Förderbeiträge der einzelnen Ortsvereine, Verbände, Organisationen und Vereinigungen sowie die Allgemeinen Richtlinien wurden im Amtsblatt Nr. 51, 52 und 53 vom Dezember 2020 veröffentlicht.
Nachstehend geben wir in dieser Angelegenheit heute nochmals die Allgemeinen Richtlinien bekannt und bitten alle Vereine usw. entsprechend zu verfahren. Letzter Abgabetermin für die vorzulegenden Nachweise ist der 30.09.2023. Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Allgemeine Richtlinien:
Mitglieder, die verschiedenen Abteilungen desselben Vereins angehören, dürfen für den jeweiligen Verein nur einmal gemeldet werden.
Gewährung von Investitionszuschüssen
Wir weisen alle Vereine darauf hin, dass Anträge auf Investitionszuschüsse schriftlich bei der Gemeinde bis zum 15.10.2023 einzureichen sind. Später eingehende Anträge können erst bei der Festsetzung und Verteilung der Zuschussmittel im darauffolgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
Für Rückfragen zu den Förderrichtlinien steht Herr Wagner von der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 09543/822681 jederzeit zur Verfügung.
Bitte beachten:
Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass bei den Anträgen auf Vereinszuschüsse die Mitgliedslisten getrennt nach Erwachsenen und Jugendliche (3 – 18 Jahre) einzureichen sind.
Außerdem sollten alle Anträge mit der aktuellen Kontoverbindung (IBAN und BIC) versehen sein.