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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Herbst- und Bauernmarkt

An alle Vereine und Landwirte, die am Herbst- und Bauernmarkt (13.10.2024) Ihre Höfe öffnen möchten

Wenn Sie Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Schankgenehmigung. Diese muss bis spätestens 26.09.2024 bei der Gemeinde (Frau Ohlms) beantragt werden.

Anträge, die nach dem 26.09.2024 eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden!

Die Gemeindeverwaltung