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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 38/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Am 15. September 2025 hat sich der Gemeinderat wieder zusammengesetzt – mit spannenden Themen, frischen Infos und Entscheidungen, die Strullendorf bewegen. Das Wichtigste davon teilen wir natürlich mit euch.

Tempo 30 nimmt Fahrt auf

Die Neue Liste hat im Gemeinderat den Antrag gestellt, in der Forchheimer Straße Tempo 30 einzuführen. Grund dafür ist vor allem der Neubau des IGZ – denn künftig werden dort auch viele Kinder unterwegs sein. Dazu kommt der derzeitige Baustellenverkehr, der die Straße zusätzlich belastet. Der Gemeinderat war sich einig: Eine gute und sinnvolle Lösung.

Von Seiten der Gemeinde kam noch der Vorschlag, auch die Bamberger Straße einzubeziehen, da sie direkt anschließt. Damit sich alle an die neue Regelung halten, soll das Ganze künftig stichprobenartig überwacht werden. Der Beschluss fiel einstimmig – nun wird die Gemeinde den Antrag an das staatliche Bauamt weiterleiten.

Mehr Platz fürs Erinnern – Satzung aufgefrischt

Auch der Friedhof Strullendorf stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Im Mittelpunkt: das „Band der Unendlichkeit“. Hierfür wurden nun erstmals feste Gebühren in die Satzung aufgenommen. Die Grabnutzungsgebühr wurde auf 170 Euro festgelegt, die Beisetzungsgebühr beträgt künftig 310 Euro.

Es gibt aber auch positive Nachrichten: Da diese Bestattungsform in Strullendorf sehr gefragt ist, wird das „Band der Unendlichkeit“ künftig erweitert. Damit entstehen neue Grabplätze für Verstorbene – und für die Angehörigen die Sicherheit, dass auch in Zukunft ausreichend Platz vorhanden ist. Die Gebührenregelung gilt vorerst bis 2027, danach wird sie erneut überprüft und neu kalkuliert.

Bitte einmal hinstellen – neue Stellplatzsatzung

Zum 1. Oktober 2025 ändert sich die Rechtslage: Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen wird auf die kommunale Ebene übertragen. Deshalb hat der Gemeinderat Strullendorf eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Kernpunkte: Künftig ist für 50 m² Wohnfläche ein Stellplatz nachzuweisen.

Alternativ kann die Stellplatzpflicht durch eine Ablöse an die Gemeinde erfüllt werden, allerdings nur in Ausnahmefällen – die Entscheidung darüber liegt bei der Gemeinde. Der Ablösebetrag wurde auf 7.000 Euro pro Stellplatz festgelegt.

Ampel bleibt auf Grün: Verkehrsüberwachung geht weiter

Auch die kommunale Verkehrsüberwachung stand wieder auf der Tagesordnung. Bisher wurde nur noch der ruhende Verkehr kontrolliert, der fließende war 2024 eingestellt worden. Jetzt gilt aber: Entweder beides oder gar nichts. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, beides bis 2026 beizubehalten. In der Zwischenzeit sollen Vergleichsangebote eingeholt werden, um zu schauen, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Stella Gailus

Gemeinde Strullendorf