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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, im Weidengraben, Gemarkung Zeegendorf Gemeinde Strullendorf, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 09.02.2026 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan Strullendorf vom 27.05.1982 zum 19. Mal zu ändern.

Die Änderungen betreffen die Gemarkung Zeegendorf und befinden sich im Norden des Gemeindeteiles Zeegendorf im Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Weidengraben".

Entsprechend der geplanten Aufhebung des o. a. Bebauungsplanes sollen die Wohnbauflächen in diesem Bereich von Zeegendorf in land- und forstwirtschaftliche Flächen geändert werden.

Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 14.07.2026 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Auslegung behandelt.

Der Gemeinderat von Strullendorf hat zudem in der Sitzung vom 14.07.2026 den Entwurf der "19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, Im Weidengraben" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 14.07.2026 mit Begründung und Umweltbericht vom 14.07.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Bei dem vorliegenden Änderungsverfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird dementsprechend in der Fassung vom 14.07.2026 in der Zeit

vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026

auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter

https://www.strullendorf.de/bauleitplanung

gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E12 und E13 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@strullendorf.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, Im Weidengraben - unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Strullendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, Im Weidengraben - nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Insbesondere können folgende umweltbezogenen Informationen neben den Planunterlagen eingesehen werden:

Umweltbezogene Informationen

Umweltbezogene Informationen liegen einerseits in Form von Berichten und Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden.

Umweltbezogene Berichte und Gutachten:

Umweltbericht zur Bebauungsplan-Aufhebung "Im Weidengraben“ in der Fassung vom 14.07.2026, Teil 2 der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

Angaben bzgl. Einvernehmen mit dem Bodenschutz und Wasserrecht

Hinweis bzgl. Bestandsschutz und zukünftige Bebaubarkeit

Hinweise bzgl. weiterhin geltenden Vorschriften (Leitungen, Denkmalschutz)

Hinweise bzgl. Wohnflächenbedarf, Flächenausweisung im FNP

Hinweise bzgl. Planungs-Alternativen

Hinweise bzgl. Umweltbericht und Umweltprüfung

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter

https://www.strullendorf.de/bauleitplanung

eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Strullendorf, 15.09.2026

Gemeinde Strullendorf

gez. Wolfgang Desel
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister