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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Hunde zur Verrichtung ihrer Notdurft nicht auf die Straße, den Garten des Nachbarn oder auf Spielplätze und landwirtschaftliche Grundflächen gelassen werden dürfen!

Jeder Hundehalter ist dafür verantwortlich, sein Tier so zu halten, dass keine Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit oder der Nachbarschaft entstehen. Bitte denken Sie nächstes Mal daran, wenn sie „gassi“ gehen und halten Sie Ihr Tier an der Leine! Denn: Wer will schon gerne fremden Hundedreck in oder an seinem Grundstück haben?

Ihre Gemeindeverwaltung