8. Änderung Bebauungsplan "Zwischen Bahn und Bundesstraße"
Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 19.01.2026 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans "Zwischen Bahn und Bundesstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Flur Nr. 2033, Gemarkung Strullendorf. Der Geltungsbereich der Änderung grenzt im Norden und Süden an das örtliche Straßennetz an. Westlich und östlich sind die Grundstücke bereits bebaut. Der Geltungsbereich befindet sich innerorts westlich in Strullendorf.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: zwei Baugrundstücke schaffen, um nach konkreter Anfrage, bedarfsgerecht Innenbereichspotenziale zu nutzen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
vom 26.01.2026 bis 05.02.2026
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Strullendorf (Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf) während der allgemeinen Dienststunden unterrichten lassen und zu Ziel und Zweck der Planung informieren können.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren auf Grundlage des dann vorliegenden Planentwurfes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB noch Gelegenheit zu den Stellungnahmen gegeben. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird zuvor öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.