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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen bzw. der roten Wahlbriefe

Durch ein Rundschreiben der Deutsche Post vom 21.09.2023 wurden wir darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Briefwahlunterlagen 6 Tage vor dem Wahltermin (Freitag, 29.09.2023) im Rathaus eingegangen und von der Gemeindeverwaltung versendet sein muss um eine rechtzeitige Zustellung an die Wahlberechtigten sicherzustellen.

Des Weiteren wurde seitens der Deutsche Post empfohlen, dass die roten Wahlbriefe spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (Mittwoch, 04.10.2023) in einen Briefkasten Ihrer Wahl geworfen bzw. in einer Filiale der Deutsche Post abgegeben werden sollen damit diese rechtzeitig wieder bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Am Sonntag (08.10.2023) werden keine roten Wahlbriefe zugestellt.

Wir bitten um Beachtung und um persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen bzw. Abgabe der roten Wahlbriefe nach den oben genannten Fristen.

Die Gemeindeverwaltung