des Beschlusses zur Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Bebauungsplan-Änderung "Dr. Renger", Gemeinde Strullendorf, im Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
3. BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG
"DR. RENGER"
GEMEINDE STRULLENDORF, LKRS. BAMBERG
Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Dr. Renger" zum 3. Mal zu ändern.
Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahmegegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Es sollen weiterhin Flächen für ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Südosten des Ortes Strullendorf und ist von der bestehenden Ortsbebauung umgrenzt. Zusätzlich grenzt das Gebiet im Osten an die Martin-Luther- Straße und im Süden an die Reinhard-Reichnow-Straße.
| Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen im Geltungsbereich: | |
| Flurnummern ganz: | 833, 834/3, 834/4 und 834/5 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.09.2023 wurde vom Gemeinderat Strullendorf am 26.09.2023 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird dieser allerdings entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt dementsprechend in der Fassung vom 26.09.2023 in der Zeit
vom 16. Oktober 2023 bis einschließlich 22. November 2023
im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E12 und E13 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Außerdem sind Plan und Begründung auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.