Der Einsatz von Funkwasserzählern ermöglicht eine deutlich effizientere Zählerablesung, bei der Zählerdaten ohne Risiko von Ablese- und Übermittlungsfehlern gewonnen werden. Abgerufen werden die elektronischen Daten des Funkzählers nur zum Zweck der Abrechnung am Jahresende.
Im Gemeindegebiet Strullendorf wird ein Austausch von Hauptwasserzählern, deren Eichfrist 2025 endet, noch Ende Oktober (ab KW 43) durch die Fa. Sensus erfolgen. Die Eigentümer erhalten entsprechend im Vorfeld ein Anschreiben mit einem Austauschtermin.
Die Mitarbeiter der Fa. Sensus erhalten von der Gemeinde Strullendorf einen Ausweis zur Legitimation.
Durch den Einbau von elektronischen Wasserzählern entstehen Ihnen keine Kosten (ausgenommen Garten- und Zisternenzähler). Die Verbrauchs- und Grundgebühren bleiben unverändert.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Wasserzählern arbeiten Funkwasserzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk (Flügelrad), sondern messen die Durchflussmenge mit einem magnetisch-induktiven Messprinzip (Ultraschalltechnologie).
Die elektronischen Wasserzähler übermitteln per Funk lediglich den Zählerstand, die Zählernummer und eventuelle Fehlermeldungen. Dabei kommt eine, den datenschutzrechtlichen Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren entsprechende Verschlüsselung zur Anwendung. Die Zusammenführung der übermittelten Daten mit den personenbezogenen Daten des Grundstückseigentümers erfolgt erst in der Gemeinde Strullendorf. Die übrigen im Wasserzähler gespeicherten Daten, wie zum Beispiel die Verbrauchswerte, können nur unmittelbar am Wasserzähler ausgelesen werden. Da hierfür ein direkter Zugang zum Wasserzähler notwendig ist, kann dies nur im Beisein und mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen.
Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von elektronischen Wasserzählern mit Funkmodulen werden dadurch erfüllt.
Die Firma Sensus und die Gemeinde Strullendorf stellen durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen sicher, dass die gespeicherten und übermittelten Daten ausreichend vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind.
Der Zähler speichert verschiedene Werte, auf die nur vor Ort über die optische Schnittstelle zugegriffen werden kann. Das Gerät verwendet zum Schutz der über Funk übertragenen Werte eine individuelle kryptische Verschlüsselung der Zählerdaten. Im Zähler befinden sich keine Kundendaten wie Name und Anschrift. Die Zähler können für die Jahresablesung quasi im Vorbeifahren abgelesen werden, wobei die Sendeleistung des Zählers sehr gering ist und nur durch spezielle hochwertige Empfangsgeräte übermittelt und mit einer speziellen Software entschlüsselt werden kann. Eine Zuordnung der jeweiligen Zählernummer bzw. Verbrauchswerte erfolgt über das Verwaltungsprogramm des Wasserversorgers (Gemeinde Strullendorf).
Eine von den Funkmodulen ausgehende Strahlung ist nach derzeitigem Forschungsstand gesundheitlich unbedenklich. Im Vergleich zu einem Mobiltelefon während eines Telefonats mit einer Sendeleistung von 1 Watt hat der Funkwasserzähler mit 25 Milliwatt eine deutlich geringere Sendeleistung. Die Zählerwerte werden darüber hinaus nur für einen Bruchteil einer Sekunde (2 Millisekunden) übertragen.
Dabei ist die tatsächlich auf den Menschen einwirkende Strahlung im Vergleich zu Schnurlostelefonen, Mobiltelefonen oder WLAN-Router nochmals weitaus geringer, weil diese Telefone in der Nähe des Kopfes und viel längere Zeit verwendet werden, während Funkwasserzähler in der Regel in einem Keller an der zentralen Hauswasserleitung angebracht sind und zusätzlich oft durch mehrere Wände abgeschirmt werden.
Nein. Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinde als Wasserversorger, den Einbau von Funkwasserzählern vorzunehmen (Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).
Für Rückfragen sind wir telefonisch Montag – Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 09543/8226-53 sehr gern erreichbar, und per E-Mail unter manuela.berlacher@strullendorf.de.