Titel Logo
Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 41/2022
Von anderen Stellen und Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Umtausch „alter“ Papierführerscheine

Aufruf der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964.

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Aufgrund erhöhter Nachfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem zu Beginn die Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 aufgerufen waren, sind nun in der zweiten Stufe die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2023.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg ausschließlich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/vereinbarten Termin möglich ist. Hier finden Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.

Hier noch einmal die Staffelung der Umtauschfristen:

Geburtsjahr:

Stichtag für den Umtausch:

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Bei unbefristeten Kartenführerscheinen mit dem Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 ist hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Feld 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) ausschlaggebend:

Ausstellungsjahr:

Stichtag für den Umtausch:

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033