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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 42/2022
Von anderen Stellen und Behörden
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Information des Wasserwirtschaftsamtes Kronach

Erarbeitung der Gewässerrandstreifen-Kulisse

Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Aktuell können Sie dort die Kulisse für die Gewässer Erster und Zweiter Ordnung einsehen. Die Kulisse für die Gewässer Dritter Ordnung befindet sich noch im Aufbau.

Für das Vorhaben werden sämtliche Gewässer im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Kronach überprüft. Es wird eine landkreisweise Begehung der Gewässerverläufe auf Ebene der Einzugsgebiete durchgeführt. Im Landkreis Bamberg wurde hiermit im Mai begonnen. In den nächsten Wochen erfolgt dabei die Überprüfung der Gewässer im Gemeindegebiet Strullendorf. Für die entsprechend notwendigen Grundstücksbetretungen wird um Verständnis gebeten. Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifenkulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
  • Bis zum 01. Juli des Jahres in dem die Einstufung im gesamten Landkreis abgeschlossen wird, werden die Ergebnisse in einer Hinweiskarte dargestellt. Gewässerrandstreifen sind dann für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigen. Über die genauen Termine und den Ablauf der Veröffentlichung wird das Wasserwirtschaftsamt gesondert informieren.

  • An eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern müssen, unabhängig von der Dauer des Aufbaus der Hinweiskarte, bereits Gewässerrandstreifen angelegt werden.

  • Bei allen übrigen Gewässern, insbesondere bei Gräben und künstlich aussehenden Gewässern sind die Verhältnisse unklar, solange sie nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft wurden und in der Hinweiskarte dargestellt sind. Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen.

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema Gewässerrandstreifen in Bayern/Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“.

www.wwa-kc.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/doc/infobroschuere_hinweise.pdf