Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 5.000,00 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und den Ausgaben mit | 1.000,00 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Im Vollzuge des Art 65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf die vorbezeichnete Satzung in seiner Sitzung am 17.10.2022 beschlossen.
Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 17.10.2022 festgestellt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 25.11.2022 im Rathaus bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.