Zur Gewährleistung der werktäglichen Befahrbarkeit bei der Zufahrt zur Straße „Obere Weinbergsleithe“ durch die Entsorgungsunternehmen wurde das bereits nach der Straßenverkehrsordnung bestehende Halt- und Parkverbot erweitert.
Die Regelung ist zeitlich beschränkt und gilt werktäglich von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Haltverbot tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und um Verständnis für diese Maßnahme.