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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO), Erweiterung – Absolutes Haltverbot, OT Amlingstadt

Zur Gewährleistung der werktäglichen Befahrbarkeit bei der Zufahrt zur Straße „Obere Weinbergsleithe“ durch die Entsorgungsunternehmen wurde das bereits nach der Straßenverkehrsordnung bestehende Halt- und Parkverbot erweitert.

Die Regelung ist zeitlich beschränkt und gilt werktäglich von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Haltverbot tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und um Verständnis für diese Maßnahme.

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