Zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Restfahrbahnbreite wurde es notwendig, auf Höhe des Friedhofes in der Straße „Untere Weinbergsleithe“ ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) anzuordnen. Das Haltverbot tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.