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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht;

Einleiten von unbehandeltem Mischwasser aus zehn Entlastungsanlagen in den Ziegenbach sowie den Geisfelder Bach durch die Gemeinde Strullendorf

Tektur Maßnahme Stockweg

Die Gemeinde Strullendorf erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 5. November 2025, Az. 42.2-641.81-Nr. 12/2015 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus zehn Entlastungsanlagen in den Ziegenbach sowie den Geisfelder Bach.

Die Ausfertigung des Bescheides der wasserrechtlichen Erlaubnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.11.2025 bis 02.12.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Strullendorf, Zimmer E12 aus.

Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

in 95422 Bayreuth

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

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Die Erhebung einer Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

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Seit 01 Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

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Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

gez.
Ulm
Regierungsrätin