Wasserrecht;
Einleiten von unbehandeltem Mischwasser aus zehn Entlastungsanlagen in den Ziegenbach so-wie den Geisfelder Bach durch die Gemeinde Strullendorf
Tektur Maßnahme Stockweg
Die Gemeinde Strullendorf erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 14. Juni 2016, Az.: 42.2-641.81-Nr. 12/2015 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von unbehandeltem Mischwasser aus zehn Entlastungsanlagen in den Ziegenbach sowie den Geisfelder Bach.
Die von der DB Netz AG im Zuge des Streckenausbaus der Bahnlinie Nürnberg -Bamberg vorgesehene Unterführung im Bereich Stockweg ist im Zuge der Planfeststellung entfallen. Der Bahnübergang Stockweg wurde ersatzlos gestrichen. Der Bau eines oberflächennahen Sammlers in offener Bauweise ist nicht möglich. Die Gemeinde Strullendorf hat den Bebauungsplan Gewerbegebiet West geändert. Der Grünzug mit offenen Graben ist entfallen. Die Ableitung muss im geschlossenen Profil erfolgen.
Da sich die Gewässerbenutzung ändert und das Vorhaben der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat die Gemeinde Strullendorf beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 13. September 2023 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben beantragt.
Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25. November 2024 bis zum 27. Dezember 2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Strullendorf aus.
Zudem werden die Planunterlagen zeitgleich mit dem Beginn der Planauslegung auch auf der Internetseite des Landkreises Bamberg unter dem Link
www.landkreis-bamberg.de/Wasserrecht
veröffentlicht. Ebenso ist dort der Inhalt dieser Bekanntmachung wiedergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen rechtlich verbindlich ist (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer H 322, oder bei der Gemeinde Strullendorf Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG-).
Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 2b des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz findet Art. 73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 BayVwVfG, auch in Fällen seines Abs. 8, keine Anwendung (§7 Abs. 4 und 6 Umwelt-Rechtsbehelfgesetz).
Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin statt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Bedenken erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Auf Grund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Erlaubnisverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Erlaubnisverfahren vom Landratsamt erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Das Landratsamt kann die Daten an den Vorhabenträger, seine mitarbeitenden Büros sowie beurteilenden Fachbehörden zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO, an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO besteht. Die Vorhabensträger, ihre Beauftragten und die Fachbehörden sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.