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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

Bebauungs- und Grünordnungsplan Ehemalige Walderholung

mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstrasse" und 3. Änderung des Bebauungsplanes

"Hauptsmoorstrasse", Gemeinde Strullendorf, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 27.11.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan in Strullendorf gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 1. Mal zu ändern. Außerdem werden auch Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Hauptsmoorstraße" in Strullendorf zum 3. Mal geändert.

Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Ehemalige Walderholung' mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße' und 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Hauptsmoorstraße'".

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Ein Umweltbericht wird erstellt.

Das Plangebiet liegt im Norden des Hauptortes Strullendorf und ist wie folgt umgrenzt:

Norden und Osten - zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzflächen

Westen – teilweise zur bebauten Ortslage hin / bestehendes Gewerbegebiet und teilweise zur freien Landschaft hin / forstwirtschaftliche Nutzfläche

Süden - zur freien Landschaft / landwirtschaftliche Nutzfläche sowie zur Kreisstraße BA 46

Folgende Grundstücke der Gemarkung Strullendorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:

254 und 256

Flurnummern teilweise:

172, 172/16, 253, 255 und 256/2

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan inkl. Bebauungsplan-Änderungen wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.

Als Ausgleichsflächen werden neben Bereichen im Plangebiet auch außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nrn. 2273 und 2362, Gmkg. Strullendorf Gemeinde Strullendorf, ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemalige Walderholung" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hauptsmoorstraße" und der 3. Bebauungsplan-Änderung "Hauptsmoorstraße" zugeordnet.

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.

Gemeinde Strullendorf

Strullendorf, 28.11.2023

gez. Wolfgang Desel
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister