Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen. Die sonstigen Kosten (Nummer 4) sind Pauschalsätze, die sowohl den Sach- als auch den Personalaufwand berücksichtigen.
1. Streckenkosten
| Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer Nutzungsdauer von | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 836 Kilometer und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
| einen Mannschaftstransportwagen MTW | 15 Jahren | 4,50 Euro |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 15 Jahren | 4,40 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) |
| 2,60 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-L (mit TS PFPN 10-1000) | 20 Jahren | 7,70 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 20 Jahren | 7,00 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 |
| 3,90 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | 25 Jahren | 4,10 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 | 25 Jahren | 6,50 Euro |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 | 25 Jahren | 11,60 Euro |
| einen Gerätewagen GW-L1 | 25 Jahren | 5,60 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
| Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet von dem Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens | bei jährlich 64 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung von der Gemeinde von 10 % - je eine Stunde für |
| einen Mannschaftstransportwagen MTW | 45,60 Euro |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 43,10 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 75,70 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-L (mit TS PFPN 10-1000) | 138,40 Euro |
| ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 127,90 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 | 114,80 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | 140,60 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 | 176,60 Euro |
| ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 | 254,00 Euro |
| einen Gerätewagen GW-L1 | 65,80 Euro |
| ein Tragkraftspritzenanhänger | 16,80 Euro |
| ein Schlauchanhänger (FF Strullendorf) | 6,30 Euro |
| ein Mehrzweckanhänger (Boot - FF Strullendorf) | 4,80 Euro |
| 3. Personalkosten | |
| Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. |
| 3.1 | Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende |
| Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird |
| folgender Stundensatz berechnet: — 28,00 € |
| 3.2 | Sicherheitswachen |
| Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende |
| (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) — 16,40 € |
| Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet. |
| 4. Sonstige Kosten | |
| 4.1 | Für einen Einsatz bei Falschalarmen durch eine Brandmeldeanlage wird pro Falschalarm ein Pauschalbetrag von 400,00 Euro erhoben. |
| 4.2 | Für den Unterhalt und der Instandsetzung von Schläuchen wird folgender Kostenersatz erhoben: |
| Prüfen, Waschen, Trocknen | je Schlauch | 8,00 € |
| Schlauchreparatur / Kupplung einbinden | je Schadstelle / je Kupplung | 15,00 € |