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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen. Die sonstigen Kosten (Nummer 4) sind Pauschalsätze, die sowohl den Sach- als auch den Personalaufwand berücksichtigen.

1. Streckenkosten

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

3. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1

Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird

folgender Stundensatz berechnet:  —  28,00 €

3.2

Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

(siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)  —  16,40 €

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

4. Sonstige Kosten

4.1

Für einen Einsatz bei Falschalarmen durch eine Brandmeldeanlage wird pro Falschalarm ein Pauschalbetrag von 400,00 Euro erhoben.

4.2

Für den Unterhalt und der Instandsetzung von Schläuchen wird folgender Kostenersatz erhoben:

Strullendorf, 19.11.2024
gez.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister