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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Abzug von Großvieheinheiten/Abrechnung der Kanalgebühren

An alle Tierhalter!

Bezüglich der Abrechnung der Kanalgebühren möchten wir diejenigen Tierhalter, die keinen Stallzähler besitzen, hiermit daran erinnern, den „Bescheid über die Tierseuchenbeiträge“ von der Bayerischen Tierseuchenkasse bis spätestens 31.12.2022 bei der Gemeinde Strullendorf vorzulegen bzw. per Fax (09543/8226-90) zu übermitteln!