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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Behinderung durch am Straßenrand parkende Fahrzeuge

Für den gemeindlichen Räum- und Streudienst in der Winterzeit ist es vielfach eine große Behinderung, wenn in den engen Ortslagen die Straßen durch parkende Kraftfahrzeuge zugestellt sind. Gefährlich ist es vor allem an den Bergstraßen im gesamten Gemeindegebiet. Ein Passieren der Räumfahrzeuge ist oft nur unter schwierigen Fahrmanövern möglich. Es ist wenig bekannt, dass in engen Ortslagen ein gesetzliches Halte- und Parkverbot besteht, auch wenn keine Verbotsschilder aufgestellt sind. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dann von einer „engen“ Straßenstelle auszugehen, wenn für den fließenden Verkehr weniger als 3,10 m frei bleiben. Die Missachtung des gesetzlichen Halte- und Parkverbotes kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Kraftfahrzeugbesitzer im eigenen Interesse, zur Vermeidung von Ärger und Kosten, ihre Fahrzeuge vor allem in den Wintermonaten nicht am Straßenrand abzustellen, damit der Räum- und Streudienst ungehindert passieren kann.