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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Strullendorf Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, Plätzen, in öffentlichen Grünanlagen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen ein. Das sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht für Unmut.

Wir wissen, dass sich viele Hundehalterinnen und Hundehalter verantwortungsvoll verhalten und die Hinterlassenschaften ihrer Hunde selbstverständlich beseitigen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Leider geschieht dies nicht überall, weshalb wir uns heute mit dieser Bitte an Sie wenden.

Hundekot gilt als Abfall und muss unverzüglich entsorgt werden. Das Liegenlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500,00 € geahndet werden.

Bitte unterstützen Sie uns und achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Lassen Sie Ihren Hund möglichst erst dann freilaufen, wenn er sein Geschäft außerhalb von Wiesen erledigt hat. An der Leine bleibt Ihr Hund jederzeit besser unter Kontrolle.
  • Nutzen Sie Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß – entweder zu Hause oder in den dafür vorgesehenen Hundetoiletten. Die Beutel sind dort kostenlos erhältlich.
  • Bitte werfen Sie Hundekotbeutel weder in die Natur noch in Straßengullys oder Abfallkörbe neben Sitzbänken.

Im Gemeindegebiet stehen Ihnen eine Vielzahl an Hundetoiletten zur Verfügung. Bitte machen Sie von diesen Angeboten Gebrauch.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Hund trägt wesentlich zu einem guten Miteinander in unserer Gemeinde bei. Mit Rücksichtnahme und Verständnis lassen sich viele Konflikte leicht vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister

Ein bisschen Rücksicht hilft, damit schöne Plätze wie der Lindenplatz in Mistendorf weiterhin genutzt werden können – andernfalls muss mit Sperren gerechnet werden.