In den nächsten Tagen werden den Grundstückseigentümern bzw. Hausverwaltern von unseren Austrägern die Ablesebriefe für die Wasserzähler zugestellt.
Auf den Ablesebriefen sind bereits Zählerart, Zählernummer und Zählerstand-Alt abgedruckt. Wir bitten Sie, diese Angaben sowie Namen und Anschrift auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Abweichungen entsprechend zu vermerken.
Einzutragen ist in jedem Falle der Zählerstand-Neu sowie das Ablesedatum. Bitte vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht.
Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail wäre für Rückfragen von Vorteil.
Die Zählerstände sind Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und die Festsetzung der zukünftigen Abschlagszahlungen. Um Verzögerungen der Abrechnung für 2022, welche aufgrund der mitgeteilten Zählerstände erfolgt, zu vermeiden, ist der ausgefüllte Ablesebrief bis spätestens 31.12.2022 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Dafür bieten wir folgende Möglichkeiten:
Erhalten wir keine Rückantwort, muss der Wasserverbrauch auf Basis des Vorjahres geschätzt und berechnet werden, was jedoch oftmals mit Ungenauigkeiten verbunden ist.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne unter der Telefonnr. 09543/8226-53 von 08.00 – 12.00 Uhr zur Verfügung.