Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024
Nächster Artikel: Sperrung der Kreisstraße BA 46 (Hauptsmoorstraße) - Lichterfahrt 16.12.2023
Erhöhung der Gebühren für Reisepässe
Zum 1. Januar 2024 steigen die Grundgebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragssteller ab 24 Jahren auf 70,00 €. Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragsstellern unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung