In den nächsten Tagen werden den Grundstückseigentümern bzw. Hausverwaltern von unseren Austrägern die Ablesebriefe für die Wasserzähler zugestellt.
Auf den Ablesebriefen sind bereits Zählerart, Zählernummer und Zählerstand-Alt abgedruckt. Wir bitten Sie, diese Angaben sowie Namen und Anschrift auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Abweichungen entsprechend zu vermerken.
Einzutragen ist in jedem Falle der Zählerstand-Neu sowie das Ablesedatum. Bitte vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht.
Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail wäre für Rückfragen von Vorteil.
Die Zählerstände sind Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und die Festsetzung der zukünftigen Abschlagszahlungen. Um Verzögerungen der Abrechnung für 2024, welche aufgrund der mitgeteilten Zählerstände erfolgt, zu vermeiden, ist der ausgefüllte Ablesebrief bis
spätestens 31.12.2024
an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Dafür bieten wir folgende Möglichkeiten:
| 1. | Online-Meldung über unsere Internetseite www.strullendorf.de. Auf der Startseite finden Sie rechts den Link zum „Bürgerserviceportal“. |
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| Bitte beachten! Aufgrund einer Programmumstellung beim „Bürgerserviceportal“ steht dieses für Eingaben der Zählerstände nur vom 15.12.2024 - 29.12.2024 zur Verfügung! |
| 2. | Ablesebrief in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. |
| 3. | Ablesebrief bei der Gemeindeverwaltung Strullendorf, Zimmer 1 abgeben. |
| 4. | Ablesebrief per Fax übermitteln Fax Nr. 09543/822690. |
Erhalten wir keine Rückantwort, muss der Wasserverbrauch auf Basis des Vorjahres geschätzt und berechnet werden, was jedoch oftmals mit Ungenauigkeiten verbunden ist.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne unter der Telefonnr. 09543/8226-53 von 08.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.