Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Strullendorf hat am 25.11.2019 nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den rechtskräftigen Bebauungsplan "Im Weidengraben" in Zeegendorf aufzuheben. Der Bebauungsplan ist seit 23.04.1969 rechtskräftig. Da das Plangebiet mit Ausnahme eines Grundstücks seither nicht bebaut ist, wird der aktuellen städtebaulichen Zielsetzung -vor dem Hintergrund der Reduzierung des Flächenverbrauchs – gefolgt und ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Der Plan erhält den Namen "Aufhebung des Bebauungsplanes Im Weidengraben, Zeegendorf".
Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Gemeindeteiles Zeegendorf, grenzt im Süden an die bebaute Ortslage und grenzt im Westen, Norden und Osten an die freie Flur.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeegendorf liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 542/15, 553, 557, 557/1, 557/2, 558/1, 558/2, 558/5, 562 und 563 |
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| Flurnummern teilweise: | 542/28, 547, 549/3, 550/3, 551/3, 552, 554, 554/2, 559 und 559/1 |
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Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Umweltbericht wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.12.2024 wurde am 09.12.2024 gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Pfingstferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 09.12.2024 in der Zeit
vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 29. Januar 2025
im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E11 bis E13 während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.