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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In den nächsten Tagen werden den Grundstückseigentümern bzw. Hausverwaltern von unseren Austrägern die Ablesebriefe für die Wasserzähler zugestellt.

Auf den Ablesebriefen sind bereits Zählerart, Zählernummer und Zählerstand-Alt abgedruckt. Wir bitten Sie, diese Angaben sowie Namen und Anschrift auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Abweichungen entsprechend zu vermerken.

Einzutragen ist in jedem Falle der Zählerstand-Neu sowie das Ablesedatum. Bitte vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht.

Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail wäre für Rückfragen von Vorteil.

Die Zählerstände sind Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und die Festsetzung der zukünftigen Abschlagszahlungen. Um Verzögerungen der Abrechnung für 2025, welche aufgrund der mitgeteilten Zählerstände erfolgt, zu vermeiden, ist der ausgefüllte Ablesebrief bis spätestens 11.01.2026 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.

Dafür bieten wir folgende Möglichkeiten:

1.

Online-Meldung über unsere Internetseite www.strullendorf.de. Auf der Startseite finden Sie rechts den Link zum „Bürgerserviceportal“. Eine Eingabe ist jedoch erst nach Erhalt des Ablesebriefes und in einem bestimmten Zeitraum möglich (15.12.2025 - 11.01.2026)

2.

Ablesebrief in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3.

Ablesebrief bei der Gemeindeverwaltung Strullendorf, Zimmer 1 abgeben.

4.

Ablesebrief per Fax übermitteln Fax Nr. 09543/822690.

Erhalten wir keine Rückantwort, muss der Wasserverbrauch auf Basis des Vorjahres geschätzt und berechnet werden, was jedoch oftmals mit Ungenauigkeiten verbunden ist.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne unter der Telefonnr. 09543/8226-53 Montag bis Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr zur Verfügung.

Hinweis:

Sollten Sie keine Mitteilung zur Selbstablesung erhalten, wurde evtl. in den letzten Monaten ein Funkwasserzähler von der Fa. Sensus eingebaut. Dann müssen Sie nichts weiter veranlassen.

In diesem Fall wird der Zählerstand von unseren Wasserwarten per Funk ausgelesen.

Abzug von Großvieheinheiten/Abrechnung der Kanalgebühren

An alle Tierhalter!

Bezüglich der Abrechnung der Kanalgebühren möchten wir diejenigen Tierhalter, die keinen Stallzähler besitzen, hiermit daran erinnern, den „Bescheid über die Tierseuchenbeiträge“

von der Bayerischen Tierseuchenkasse bis spätestens 31.12.2025 bei der Gemeinde Strullendorf vorzulegen bzw. per mail oder Fax (09543/8226-90) zu übermitteln!