Um die Sicherheit- und Leichtigkeit des Verkehrs herzustellen werden am nördlichen und südlichen Einmündungsbereich der „Raiffeisenstraße“ jeweils die Verkehrszeichen 250 der StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020 – 30 der StVO (Anlieger frei) angebracht. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Um Beachtung wird gebeten.