19. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES STRULLENDORF - BEREICH ZEEGENDORF, IM WEIDENGRABEN, GEMARKUNG ZEEGENDORF GEMEINDE STRULLENDORF, LKRS. BAMBERG
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat von Strullendorf hat in seiner Sitzung vom 09.02.2026 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan Strullendorf vom 27.05.1982 zum 19. Mal zu ändern.
Die Änderungen betreffen die Gemarkung Zeegendorf und befinden sich im Norden des Gemeindeteiles Zeegendorf im Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Weidengraben".
Entsprechend der geplanten Aufhebung des o. a. Bebauungsplanes sollen die Wohnbauflächen in diesem Bereich von Zeegendorf in land- und forstwirtschaftliche Flächen geändert werden.
Ein Umweltbericht wurde erstellt.
| Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt: | |
| Norden | - durch die freie Flur und Forstgebiet |
| Osten | - durch Forstgebiet |
| Süden | - durch die bebaute Ortslage |
| Westen | - durch die freie Flur und Forstgebiet |
Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeegendorf liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 542/15, 553, 554, 557, 557/1, 557/2, 558/1, 558/2, 558/5, 562 und 563 |
| Flurnummern teilweise: | 542/28, 547, 549/3, 550/3, 551/3, 552, 554, 554/2, 559, 559/1 und 561 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in Kooperation mit dem Büro TEAM 4 in Nürnberg beauftragt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.02.2026 wurde am 09.02.2026 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Winterferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf wird dementsprechend in der Fassung vom 09.02.2026 in der Zeit
vom 13. Februar 2026 bis einschließlich 22. März 2026
auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter https://www.strullendorf.de/bauleitplanung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, Zimmer Nrn. E12 und E13 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" frühzeitig aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@strullendorf.de, und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, Im Weidengraben - unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Strullendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf - Bereich Zeegendorf, Im Weidengraben - nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.strullendorf.de/bauleitplanung eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Hinweis zum Aufhebungsverfahren Bebauungsplan "Im Weidengraben"
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur o. g. Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Weidengraben" erfolgte bereits im Zeitraum von 16.12.2024 bis 29.01.2025. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen liegen der Gemeinde Strullendorf vor und werden zusammen mit möglichen Bedenken und Anregungen der nun anstehenden frühzeitigen Auslegung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Strullendorf behandelt und ordnungsgemäß abgewogen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Strullendorf
Strullendorf, 10.02.2026
gez. Wolfgang Desel
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister