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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Energiegeld

Liebe Vereinsvertreter,

die Vereine sind von der aktuellen Energiekrise besonders stark betroffen. Vereine sind wichtige Anlaufstellen für unsere Bürgerinnen und Bürger - sie fördern den sozialen Zusammenhalt in unserer Gemeinde.

Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.12.2022 den Antrag auf „Energiegeld für Vereine - Strullendorf hilft in der Krise“ genehmigt.

Alle Vereine die ein eigenes Vereinsheim oder nachweislich angemietete Vereinsräume unterhalten und Kosten für Strom, Heizung oder Warmwasser zu tragen haben, sollen kurzfristig und einmalig einen Energiezuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro pro Verein von der Gemeinde Strullendorf erhalten.

Der einmalige Zuschuss kann formlos aber schriftlich mit entsprechenden Nachweisen (letzte Nebenkostenabrechnung oder letzte Anschaffungsrechnung) ab sofort bis 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Wagner, beantragt werden.