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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabmalprüfung

auf den gemeindlichen Friedhöfen der Gemeinde Strullendorf

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Strullendorf verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen Mistendorf, Zeegendorf, Geisfeld und Strullendorf einmal jährlich nach einem bestimmten Verfahren zu überprüfen. Leider passiert es recht häufig, dass Grabsteine nicht standsicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Die Überprüfung wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist demzufolge ausgeschlossen.

Voraussichtlich werden die Grabmale vom 10. bis 14. März 2025 (Feiertage ausgenommen) durch ein anerkanntes Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten überprüft.

Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Gemeinde Strullendorf schriftlich benachrichtigt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen lassen.

Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gesichert.

Friedhofsamt
Gemeinde Strullendorf