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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Rein

I. H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Reinhard-Reichnow-Stiftung Strullendorf verwaltet durch die Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  5.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  1.000,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

II. Rechtsaufsichtliche Genehmigung

Im Vollzuge des Art 65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf die vorbezeichnete Satzung in seiner Sitzung am 30.01.2023 beschlossen.

Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 21.02.2023 festgestellt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.

IV. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.

Gemeinde Strullendorf

gez. Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister