der Reinhard-Reichnow-Stiftung Strullendorf verwaltet durch die Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 5.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 1.000,00 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Im Vollzuge des Art 65 Abs. 1 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf die vorbezeichnete Satzung in seiner Sitzung am 30.01.2023 beschlossen.
Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 21.02.2023 festgestellt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntgegeben.
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus bei Herrn Fischer, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Gemeinde Strullendorf