Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen!
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bis zum 19.05.2024 zu stellen.
Informationen bezüglich des Antrags für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 09. Juni 2024 können unter folgenden Link:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
nachgelesen werden.
Neben dem Antrag finden Sie auch weitere wichtige Informationen zur Europawahl.