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Gemeindeblatt Strullendorf
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zu den neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung der Gemeinde Strullendorf – gültig ab 01.01.2024

In den letzten Wochen wurden den Eigentümern und Eigentümerinnen die Abrechnungsbescheide der Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser) zugestellt.

Bezüglich der darauf ausgewiesenen Vorauszahlungen (15.05./16.08./15.11.) für 2024 kam es bei vielen Eigentümer/Innen zu Unklarheiten bei der Berechnung.

Auch aufgrund zahlreicher Nachfragen und Verunsicherungen bezüglich der Bekanntmachungen der neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung der Gemeinde Strullendorf in den Amtsblättern v. 12.01.2024 und 16.02.2024 möchten wir nachstehend die Änderungen bei den Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser) zum besseren Verständnis zusammenfassen:

Wasser:

Kubikmeterpreis bisher:

1,90 €

Grundgebühr bisher:

7,70 €

Kubikmeterpreis ab 01.01.2024:

2,48 €

Grundgebühr (bei Hauswasserzähler mit Dauerdurchfluss von Q3/4):

36,00 €

Bei den Wassergebühren wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Abwasser:

Kubikmeterpreis gleich geblieben bei:

2,05 €

Grundgebühr bisher:

7,70 €

Grundgebühr ab 01.01.2024:

36,00 €

Wie bereits im Amtsblatt v. 12.01.2024 klargestellt, sind keine zusätzlichen Beiträge auf bereits bestehende Versorgungseinrichtungen bzw. schon erschlossene Gebäude zu entrichten!

Der Beitragsmaßstab/-satz bezieht sich ausschließlich auf die sog. Herstellung einer Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung.

Ihre Gemeindeverwaltung