In den letzten Wochen wurden den Eigentümern und Eigentümerinnen die Abrechnungsbescheide der Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser) zugestellt.
Bezüglich der darauf ausgewiesenen Vorauszahlungen (15.05./16.08./15.11.) für 2024 kam es bei vielen Eigentümer/Innen zu Unklarheiten bei der Berechnung.
Auch aufgrund zahlreicher Nachfragen und Verunsicherungen bezüglich der Bekanntmachungen der neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung der Gemeinde Strullendorf in den Amtsblättern v. 12.01.2024 und 16.02.2024 möchten wir nachstehend die Änderungen bei den Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser) zum besseren Verständnis zusammenfassen:
| Kubikmeterpreis bisher: | 1,90 € |
| Grundgebühr bisher: | 7,70 € |
| Kubikmeterpreis ab 01.01.2024: | 2,48 € |
| Grundgebühr (bei Hauswasserzähler mit Dauerdurchfluss von Q3/4): | 36,00 € |
Bei den Wassergebühren wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
| Kubikmeterpreis gleich geblieben bei: | 2,05 € |
| Grundgebühr bisher: | 7,70 € |
| Grundgebühr ab 01.01.2024: | 36,00 € |
Wie bereits im Amtsblatt v. 12.01.2024 klargestellt, sind keine zusätzlichen Beiträge auf bereits bestehende Versorgungseinrichtungen bzw. schon erschlossene Gebäude zu entrichten!
Der Beitragsmaßstab/-satz bezieht sich ausschließlich auf die sog. Herstellung einer Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung.