Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Strullendorf hat am 25.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs) „Zwischen dem oberen und unterem Dorf und Öls", Gemarkung Mistendorf, beschlossen.
Gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Norden, Osten und Westen an den bebauten Ortsbereich, im Süden an die freie Flur Gemarkung Mistendorf an.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Mistendorf liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 235 und 236 und 236/1 |
| Flurnummern teilweise: | 230 |
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Mit der Planaufstellung wird das Büro Sauer+Harrer GmbH aus Eggolsheim beauftragt. Der vom Büro Sauer+Harrer GmbH aus Eggolsheim erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.02.2024 wurde vom Gemeinderat Strullendorf am 19.02.2024 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4 a Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Osterferien fällt, wird dieser allerdings entsprechend verlängert.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.02.20234 liegt in der Zeit
vom 11.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Strullendorf, Forchheimer Straße 32, 96129 Strullendorf, Erdgeschoss, Zimmer Nrn. E12 und E13 zu den allgemeinen Dienstzeiten
| Montag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zusätzlich sind Plan und Begründung auf der Homepage der Gemeinde Strullendorf unter www.strullendorf.de/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.