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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Sulzberg folgende 2. Änderungssatzung.

§ 1 Änderung der Satzung

Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Sulzberg vom 27.06.2018 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 3 bis 7 erhält folgende neue Fassung:

(3)

Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Grabes bei einer Sargbestattung (inkl. Versenken des Sarges) beträgt

a)

bei Erwachsenen

952,00 €

b)

bei Kindern

630,70 €

(4)

Der Zuschlag für eine Tieferlegung

bei Sargbestattungen beträgt

130,90 €

(5)

Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen

einer Urnengrabstätte

(inkl. Beisetzung der Urne) beträgt

172,55 €

(6) Die Gebühr beträgt für die

a)

Ausgrabung und Umbettung

einer Urne innerhalb des Friedhofs

279,65 €

b)

Ausgrabung und Umbettung

einer Leiche innerhalb des Friedhofs

2.320,50 €

c)

Ausgrabung einer Urne

172,55 €

d)

Ausgrabung einer Leiche

1.309,00 €

(7)

Graböffnung mit Entfernung eines alten Fundaments

1.059,10 €

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Sulzberg, 12.12.2024
(Siegel)
Gerhard Frey
1. Bürgermeister