In den nächsten Tagen werden auf den gemeindlichen Friedhöfen Sulzberg und Moosbach Arbeiten zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen durchgeführt.
Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabmalen, die Mängel aufweisen oder deren Standfestigkeit gefährdet ist, werden schriftlich oder durch einen Aufkleber auf dem Grabstein darüber informiert und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.
Die Überprüfung ist erforderlich, um Friedhofsbesucher, Grabnutzungsberechtigte und Mitarbeiter vor eventuellen Schäden zu schützen, die von umstürzenden Grabsteinen ausgehen könnten.
Die Grundlagen ergeben sich aus den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie aus der Friedhofssatzung des Marktes Sulzberg.
Hiernach hat jeder Grabnutzungsberechtigte das Grabmal in einem ordnungsgemäßen verkehrssicheren Zustand zu halten (§ 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Dabei festgestellte Mängel sind, auch wenn nicht äußerlich erkennbar, unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.