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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am kommenden Sonntag, 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt.

Die Wahllokale haben von 8 – 18 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Sollte der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht angekommen sein oder nicht mehr auffindbar sein, kann auch im zuständigen Wahlraum mit Personalausweis/Reisepass gewählt werden.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag während der Öffnungszeit sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Hierzu bitte die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen, unterschreiben und die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen oder diese sich zusenden lassen (Postweg beachten). Beauftragen Sie zur Abholung der Unterlagen eine andere Person, beachten Sie bitte, dass Sie auch die Vollmacht zur Abholung auf der Rückseite des Briefes unterschreiben.

Die persönliche Beantragung ist noch möglich an folgenden Tagen:

Donnerstag, 05.03.2026 von 8.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr

Freitag, 06.03.2026 von 8 – 15 Uhr

Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Unterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.