Die Ralf und Martina Schmitzer GbR beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Aufforstung von 2,5 ha Wald auf dem Flurstücke Flurnummer 2021 der Gemarkung Sulzberg.
Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 2 UVPG überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, da Schutzkriterien nach Anlage 3 des UVPG nicht betroffen sind. Das Vorhaben bedarf somit keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.