Titel Logo
Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu der 17.Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Feuerwehrhaus Ottacker" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Rathaus der Gemeinde Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg), Zimmer 0.05 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.03.2026 bis 30.04.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Sulzberg – unter folgendem Link https://sulzberg.de/buergerservice/bauen-umwelt/bauleitplanung oder dem unten stehenden QR-Code - im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Montag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.