Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Sulzberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.613.800 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.525.900 € |
ab.
Eine Kreditaufnahme wird in Höhe von bis zu 6.230.200 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind nach der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 300 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 320 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Landratsamt Oberallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 28.03.2025, Az: SG33-941-780140, festgestellt, dass der Haushalt für das Jahr 2025 in §2 festgesetzte Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 6.230.200 € gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt wird.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt nach Art. 65 Abs.3/ Art.. 26 Abs. 2 GO i.V.m § 4 Satz 1 BekV bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten in der Kämmerei (Zimmer 1.07) der Marktgemeinde öffentlich aus.
Des Weiteren kann der Beteiligungsbericht des Marktes Sulzberg an der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH Einsicht genommen werden (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 GO).