Der Markt Sulzberg hat im Baugebiet „Winkelhalde“ 9 Baugrundstücke zu vergeben. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 03. April bis 04. Mai 2025 und die Vergabe erfolgt nach einem neuen Punktesystem (siehe unten). Die Unterlagen für die Bewerbung (Richtlinien zur Punktevergabe und Antragsformular) stehen online unter https://sulzberg.de/bauplatzvergabe zur Verfügung. Alternativ können sie auch in Papierform im Rathaus abgeholt werden.
Die vollständigen, ausgefüllten Antragsformulare müssen bis zum Ende des Bewerbungszeitraums, spätestens am 04.05.2025, im Rathaus eingegangen sein, entweder per E-Mail an bauplatzbewerbung@sulzberg.de oder in Papierform per Post ans Rathaus. Sie können dort auch persönlich abgegeben werden. Nach dem 04.05.2025 zugestellte Anträge/Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller erfolgt auf Basis der erzielten Bewertungspunkte. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. 50 Punkte entfallen dabei auf ortsbezogene Kriterien, 50 Punkte auf soziale Kriterien. Zu den ortsbezogenen Kriterien zählen beispielsweise ein früherer oder aktueller Hauptwohnsitz in der Gemeinde, eine familiäre Bindung zum Ort (ortsansässige Verwandte 1. Grades), die aktive Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisation (z.B. Verein), die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Soziale Kriterien sind unter anderem die gegenwärtige Wohnsituation, das Vorhandensein minderjähriger Kinder oder von pflegebedürftigen/behinderten Angehörigen im eigenen Haushalt, sowie ehrenamtliches Engagement bei einem Träger der Katastrophenhilfe.
Mit den Bauplatzkriterien verfolgt der Markt Sulzberg das Ziel, den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde zu stärken und zu festigen. Die vorrangige Förderung junger, kinderreicher Familien dient dem Erhalt stabiler Bevölkerungsstrukturen in der Gemeinde. Das Punktesystem berücksichtigt die von der EuGH-Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen und Rahmenbedingungen.
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen stellt zunächst nur eine unverbindliche Interessensbekundung für den Erwerb eines Bauplatzes dar. Beim Kauf eines Grundstückes sind neben dem Grunderwerb weitere Kosten zu tragen, die per Satzung geregelt sind (z. B. Erschließungskosten, Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge). Da diese Kosten von der Größe des Grundstücks sowie dem Ausmaß der Bebauung abhängen, werden sie mit den erfolgreichen Bewerbern, in einem persönlichen Gespräch genau erläutert.
Den Bebauungsplan „Winkelhalde“ finden Sie hier:
https://sulzberg.de/fileadmin/user_upload/Dateien/2.3.2_Bauleitplanung/Rechtskraeftige_Satzungen/Moosbach/sulzberg_winkelhalde.pdf
Hier geht’s zu den Bewerbungsunterlagen:
https://sulzberg.de/bauplatzvergabe