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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Anmeldung und Schankerlaubnis für Vereinsfeste oder sonstige Veranstaltungen

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle öffentlichen Veranstaltungen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind, auch wenn sie nur in kleinem Ausmaß oder für einen sozialen Zweck veranstaltet werden. Außerdem ist für jede Veranstaltung eine Schankerlaubnis zu beantragen, wenn beabsichtigt wird, alkoholische Getränke abzugeben.

Der Antrag auf Schankerlaubnis muss rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Bitte melden Sie daher die Veranstaltung rechtzeitig an und beantragen Sie die Schankerlaubnis für Ihre Veranstaltungen.